Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.